GEMEINNÜTZIG STIFTEN
Stiftung in Österreich gründen
Das Stiften in Österreich hat eine lange Tradition und spielt eine wichtige Rolle im gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Hier sind einige zentrale Aspekte, die man über das Stiften in Österreich wissen sollte
Historische Entwicklung
Frühe Geschichte: Die Tradition des Stiftens reicht bis in die Antike zurück, als wohlhabende Bürger Gelder für öffentliche Zwecke bereitstellten. Im Mittelalter spielten kirchliche Stiftungen eine bedeutende Rolle für die kulturelle Entwicklung des Landes. Viele frühe Stiftungen betrieben Spitäler oder Waisenhäuser.
20. Jahrhundert: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es etwa 5.700 Stiftungen in Österreich. Viele gingen jedoch durch Kriege, Wirtschaftskrisen und Verstaatlichungen verloren.
Wiederaufbau: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde versucht, die Stiftungskultur wiederzubeleben, was jedoch zum Unterschied zu Deutschland nur halbherzig betrieben wurde. 1993 wurde das Privatstiftungsgesetz beschlossen, welches erstmals auch nicht gemeinnützige Zwecke erlaubte. Während in Westeuropa gemeinnützige Stiftungen boomten, boomte in Österreich die Privatstiftung. Erst die Reform des Bundesstiftungs- und Fondsgesetzes 2015 brachte einen ersten Aufschwung für die Gemeinnützigkeit.
Gesetzliche Rahmenbedingungen
Rechtsformen: In Österreich gibt es verschiedene gesetzliche Regelungen für Stiftungen, darunter das
- Privatstiftungsgesetz (PSG)
- Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG)
- Neun Landes-Stiftungs- und Fondsgesetze (LStFG)
- Kirchenrecht
Gemeinnützigkeit: Stiftungen können gemeinnützige Zwecke verfolgen, wie Bildung, Soziales, Kunst, Kultur, Wissenschaft, Forschung, Umwelt oder die Förderung anerkannter Religionsgemeinschaften. Gemeinnützige Körperschaften wie Stiftungen oder Vereine genießen steuerliche Vorteile. Privatstiftungen können gemeinnützige oder private Zwecke, oder auch beides verfolgen.