In Österreich neu gründen
Was gibt es bei einer Neugründung zu beachten und wann ist man am besten von einer*m Expert*in beraten.
Vor der Gründung
Bevor die Stiftungsurkunde in der Regel von einem Anwalt erstellt werden kann, sollte vom Gründer die Tätigkeit, die die Stiftung verfolgen soll, genau beschrieben werden. Welche gemeinnützigen Zwecke sind geplant? Die Förderung der Forschung, die Durchführung von Bildungsprojekten, der Schutz der Natur, etc.? Diese ausformulierten Tätigkeiten sollten verständlich und möglichst konkret abgefasst werden, die exakte juristische Formulierung überlässt man dem Anwalt oder Steuerberater.
Noch vor der Gründung muss auch die Leitung und Aufsicht der Stiftung – der Vorstand und die Prüfer – festgelegt werden. Wer soll im Vorstand sitzen, wer ihn bestellen? Eine Stiftung zu leiten, kann aufwändig sein. Umso wichtiger ist es hier, die richtigen Personen zu finden. Wobei der Stifter und seine Familie auch im Vorstand vertreten sein können.
Last but noch least das Vermögen: Welche Vermögen soll die Stiftung erhalten? Kann damit bzw. aus der Verwaltung dieses Vermögens der Zweck erreicht werden? Soll das ganze Vermögen sofort übertragen oder auch nachgestiftet werden. Stiftet man alleine oder schließen sich mehrere Stifter*innen zusammen?
Sind diese Fragen geklärt, können ein Anwalt oder Steuerberater, die auf gemeinnütziges Stiften spezialisiert sind (siehe Liste unserer Partner) mit der Erstellung der Urkunde beauftragt werden. Eine Erstberatung bietet auch der Verband für gemeinnütziges Stiften an.
Die Stiftungsurkunde
Stiftungsurkunden müssen bestimmte Inhalte und Regelungen beinhalten. Dazu geben die entsprechenden Stiftungsgesetze Auskunft. Will bzw. muss man die steuerlichen Gemeinnützigkeitsregelungen einhalten, geben die Bundesabgabenordnung und die Vereinsrichtlinie, die auch für gemeinnützige Stiftungen gilt.
Ein übersichtlicher Aufbau einer Urkunde wurde uns dankenswerterweise von der Kanzlei Müller Partner Rechtsanwälte zur Verfügung gestellt: Vorlage der Gründungserklärung